Geschäfts- und Lieferbedingungen

der

ASKIN & CO GmbH
(im Folgenden „ANBIETER“ genannt)
FN: 101709y
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
Albert Schweitzer-Gasse 6, Block C, 1140 Wien
UID-Nr: ATU 15017808

1. Angebot, Vertragsabschluss und Vertragsinhalt, Mindestbestellwert

1.1

Die nachstehenden Bedingungen (idF kurz: „AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der ASKIN & CO GmbH, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichende Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Kunden gelten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung. Personen, die Aufträge erteilen, gelten als bevollmächtigt, unsere AGB für den Kunden anzunehmen. Die AGB finden keine Anwendung im Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen.

1.2

Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

1.3

Ein Vertragsabschluss kommt ausschließlich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits oder durch eine Realannahme unsererseits rechtswirksam zustande. Teillieferungen sind zulässig.

1.4

Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, Abmachungen zu treffen, die von unseren Geschäfts- und Lieferbedingungen oder Listenpreisen abweichen. Diesbezügliche Absprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

1.5

Angaben in Katalogen, Prospekten, etc sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, soweit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.6

Der Inhalt unserer Auftragsbestätigungen ist vom Empfänger zu prüfen und verpflichtet diesen zur unverzüglichen Rüge von Abweichungen zu der von ihm übermittelten Nachricht, widrigenfalls das Geschäft mit dem von uns bestätigten Inhalt zustande kommt.

2. Preise, Kosten

2.1

Alle Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich – wenn nicht anders angegeben – in Euro und exkl Umsatzsteuer. Sämtliche Transport- und Verpackungskosten, Fracht- und Versicherungsspesen, Zölle, Gebühren und Abgaben trägt der Kunde, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

2.2

Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind von Kunden zu bezahlen.

2.3

Die angeführten Preise gelten „ab Werk“ bzw „ex works“ INCOTERMS 2010 und beinhalten nicht die Kosten für Transport, Montage, Einweisung, Schulung oder Aufstellung.

3. Zahlungsbedingungen, Kompensationsverbot

3.1

Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3.2

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 456 UGB) und den Ersatz der Schäden iS des § 1333 Abs 2 ABGB, zumindest den Pauschalbetrag gem. § 458 UGB zu begehren. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Bei Verzug des Kunden mit einer (Teil)Zahlung sind wir berechtigt, offene, aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für künftige Lieferungen und Leistungen zu verlangen.

3.3

Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, ebenso die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften.

4. Lieferzeit, Lieferverzug, Unmöglichkeit, Abnahmeverzug

4.1

Die Lieferfristen und -termine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 4-wöchigen – Nachfrist möglich. Die Setzung der Nachfrist und der Rücktritt sind jeweils mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, für den Verzug vorliegt.

4.2

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk oder bei Direktlieferungen das Werk des Vorlieferanten verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre und/oder der unseres Vorlieferanten liegen, wie zB höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile.

4.3

Ersatzansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter oder nicht ausgeführter Lieferung auch nach Ablauf der Nachfrist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4.4

Wenn eine Lieferung in Folge von Lieferschwierigkeiten und/oder Preiserhöhungen bei unseren Vorlieferanten oder beim Produzenten nicht möglich ist, sind wir berechtigt, ohne jede Ersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

4.5

Unsere Haftung für Verzugsschäden ist mit 0,5 % des Werts der im Verzug befindlichen Teils der Lieferung begrenzt.

4.6

Zum vereinbarten Liefertermin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von maximal 4 Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert. Die Lagergebühren hat der Kunde zu tragen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

5. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang, Versicherung, Verpackung


Die Auslieferung der Ware erfolgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung, ab unserem Geschäftssitz. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Lieferungen und Leistungen abzunehmen. Wir liefern unversichert. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand dem Spediteur oder der sonstigen Versandperson übergeben wurde; dies gilt auch für den Fall des Annahmeverzugs des Kunden. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen übernommen haben. Mangels ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung gilt die Ware als „ab Werk“ bzw „ex works“ INCOTERMS 2010 verkauft.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (Transportunternehmen, Verpackung, Versandweg etc.) selbst zu bestimmen.

6. Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung

6.1.

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.

6.2

Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

Der Kunde ist jedoch befugt, die gelieferte Ware unter folgenden Voraussetzungen im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern: Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises tritt uns der Kunde alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen und Sicherungsrechte zahlungshalber ab. Er ist verpflichtet, diese Abtretung in seinen Büchern zu vermerken. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind wir berechtigt, die Wiederkäufer der Ware, die uns der Kunde bekannt zu geben hat, von der Abtretung zu verständigen und Zahlung an uns zu verlangen. Für den Fall der Be- und Verarbeitung oder Verbindung der Ware mit fremden Sachen erstreckt sich unser Eigentum auf die neue Sache.

6.3

Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Eine Pfändung durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich zur Anzeige bringen. Saldoanerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht, ebenso wenig die Hingabe von Wechsel oder Schecks bis zur richtigen und tatsächlichen Einlösung.

 Falls wir von unserem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen müssen und die Ware zurücknehmen, erfolgt die Gutschrift für die aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurückgenommenen Waren unter Berücksichtigung einer der Lagerdauer, dem Verschleiß sowie den sonstigen Umständen angemessenen Preisreduktion, mindestens aber zu 30 % des Fakturenwertes.

6.4

Der Besteller verpflichtet sich, uns vor Anmeldung eines Insolvenzverfahrens zu verständigen, damit wir unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und in unserem Eigentum stehende Waren übernehmen können.

6.5

Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir zur Sicherstellung der Ware berechtigt, wobei dies die Pflichten des Kunden aus dem Kaufvertrag, insbesondere zur Zahlung, nicht aufhebt. Im Falle der Pfändung von Waren, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehen, hat uns der Kunde unverzüglich detailliert zu informieren, ebenso sind Aussonderungen unserer Ware wegen einer bevorstehenden Insolvenzbelastungen der Ware während Bestehen des Eigentumsvorbehalts unzulässig. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind ordnungsgemäß zu verwahren und ausreichend gegen sämtliche im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb vorhersehbare Risiken zu versichern.

7. Mängelrüge, Gewährleistung, Schadenersatz, Produkthaftung, Nebenpflichten

7.1

Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung und Leistung, spätestens innerhalb von 5 Werktagen, schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen.

7.2

Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal 12 Monate ab Abnahme. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB und § 933b ABGB finden keine Anwendung.

7.3

Geringfügige technische Änderungen sowie Abweichungen von Zeichnungen, Software Versionen und Katalogen gelten vorweg als genehmigt.

7.4

Bei begründeten Mängeln ist die Gewährleistung auf Verbesserung, Neulieferung oder Nachtrag des Fehlenden beschränkt. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Wandlungs- und Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder ein von uns nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen an der Ware vorgenommen hat.

7.5

Zur Vornahme der Leistungen aus der Gewährleistung hat der Kunde auf seine Kosten und Gefahr die Ware an uns zu liefern und bei uns abzuholen.

7.6

Wir haften nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind.

7.7

Für verbilligte sowie für vereinbarungsgemäß gelieferte Demonstrationsware, Ausschuss- und Partieware wird keine wie immer geartete Gewährleistung, Garantie oder Haftung übernommen.

7.8

Sollte in der Auftragsbestätigung eine Garantiezusage (es handelt sich hierbei jedenfalls nur um einen „unechten Garantievertrag“) enthalten sein, so umfasst diese keinesfalls Verschleißteile (wie zB Dichtungen etc), Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung oder fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind. Die Garantiezusage ist derart zu verstehen, dass wir für Mängel (ausgenommen die zuvor aufgezählten Fälle) einstehen, die innerhalb der vereinbarten Garantiefrist nach Übergabe auftreten und innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden.

7.9

Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir nur für den Ersatz von Schäden, die wir grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert der Warenlieferung, maximal jedoch mit jener Summe beschränkt, die durch unsere Versicherung gedeckt ist, das sind € 2.180,186,00

7.10

Eine Haftung für Sach- und Personenschäden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes ist ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss auf seine Kunden zu überbinden.

7.11.

Für Software-Produkte gilt: Wir leisten nur Gewähr dafür, dass überlassene Software zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs entsprechend dem bei uns aktuellen Stand der Technik bei bestimmungsgemäßer Anwendung mangelfrei ist. Softwäre-Mängel sind ausschließlich wiederholt auftretende und somit reproduzierbare Funktionsstörungen, deren Ursache in Qualitätsmängel liegen, sowie negative Abweichungen der Funktionalität im Verhältnis zur Funktionsbeschreibung bzw. Dokumentation. Abweichungen gegenüber dem angebotenen technischen Zustand stellen somit kein Mangel dar, sofern die vereinbarte Einsatzfähigkeit erhalten bleibt. Ebenso stellt die Übermittlung der neuen Version keinen Mangel dar. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung bei Softwareprodukten insbesondere:

 a) für Funktionsbeeinträchtigungen, die auf Mängel an nicht vertragsgegenständlicher Hardware, auf vom Kunden geschaffenen Umgebungsbedingungen oder Fehlbedingungen beruhen,

 b) wenn der Kunde die Software entgegen vertraglicher Vereinbarungen, insbesondere entgegen diesen Vertragsbedingungen genutzt und seine Mitarbeiter nicht im Umgang mit der Software geschult hat,

 c) für Software, die der Kunde ändert oder in die er auf sonstige Weise eingreift, oder

 d) wenn die überlassene Software mit einer anderen Software zusammenarbeitet, die nicht im Vertrag aufgeführt ist und zu der keine gesonderte Schnittstelle hergestellt wurde (sogenannte Fremdprogramme), es sei denn, der Kunde weist im Zusammenhang mit der Meldung des Mangels nach, dass dies für den jeweiligen Schaden nicht ursächlich war.

 8. Elektronischer Geschäftsverkehr

8.1

Bestellungen oder sonstige rechtsgestaltende Erklärungen des Kunden können unter Verwendung unserer elektronischen Formulare und per E-Mail, WhatsApp und SMS gültig abgesandt werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber des fehlerfreien Zugangs bei uns. Übermittlungsfehler – gleich welcher Ursache – gehen zu Lasten des Kunden.

8.2

Wir behalten uns vor, wegen einer eingetretenen Fehlfunktion unserer Datenverarbeitungsanlage unverzüglich durch geeignete Mittel (individuelle Nachricht, Bekanntgabe auf unseren Webseiten) die Wirksamkeit einzelner oder zeitlich bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungen zu widerrufen und die nochmalige, gültige Übermittlung derselben vorzunehmen oder zu erbitten.

9. Rechtswirksamkeit, Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand

9.1

Erfüllungsort ist unsere Geschäftsanschrift.

9.2

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes (zB IPRG, Rom I-VO etc) und des UN-Kaufrechts.

9.3

Als Gerichtsstand wird die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für A- 1010 Wien vereinbart.

9.4

Sollten Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.

10. Datenschutz

10.1

Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten.

10.2

Der Anbieter verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gem Art 13 ff DSGVO finden Sie auf unserer Homepage unter: https://www.askin.co.at/de_AT/div/datenschutz/

10.3

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche erforderliche datenschutzrechtliche Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne der DSGVO zu treffen (zB Einholung der Zustimmungserklärung der Betroffenen), sodass der Anbieter die personenbezogenen Daten zur Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeiten darf.

 

Stand: 01/2021 

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